Informationen des TTVSH zu geplanten Regeln für den Trainings- und Wettkampfbetrieb
von Martin Gottwald
Nachdem die Landesverordnung zum 10.08.2020 keine weiteren Lockerungen für unseren Sport beinhaltete, wurden auf einem Treffen mit Vertretern verschiedener Sportfachverbände und des zuständigen Ministeriums zunächst Eckpunkte vereinbart, die noch in einer späteren Fassung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein ausformuliert werden sollen.
Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb innerhalb des Tischtennis-Verbandes Schleswig-Holstein bedeutet dies mit Gültigkeit ab dem 19.08.2020 aus jetziger Sicht zunächst folgendes (gekürzte Fassung):
- Unabhängig von der Trainingsgruppengröße müssen weiterhin die bestehenden Schutz- und Handlungskonzepte umgesetzt werden.
- Wettkampfveranstaltungen mit bis zu 50 Personen sind erlaubt. Dabei darf auch Doppel gespielt werden. Zuschauer sind bei Wettkämpfen nicht zugelassen.
- Punktspiele können stattfinden. Dabei darf auch Doppel gespielt werden. (Max. 50 Personen in der Halle, bei min. 10 pro Hallenteil mit Abstandsregelungen.) Schutz- und Handlungskonzepte sind einzuhalten. Die Nachverfolgbarkeit aller anwesenden Personen ist immer zu gewährleisten.
Am 24.08.2020 wird der Beirat des TTVSH ein Gremium einsetzen, dass die Kompetenz erhält, besondere Maßnahmen zur Durchführung der Punktspielserie zu beschließen wie z.B. die Verkürzung der Saison auf eine Halbserie, was aus heutiger Sicht wahrscheinlich ist.
Die vollständige Fassung mit einem dreiseitigen PDF-Dokument ist im News-Bereich des TTVSH zu finden.